Pakt für Beschäftigung und Stabilität

Steuerentlastung durch Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Im Rahmen der Umsetzung des zweiten Konjunkturpakets hat der Bundestag das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland verabschiedet. Im Steuer- und allgemeinen Wirtschaftsrecht ergeben sich folgende Änderungen:

Senkung der Einkommensteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag wird 2009 von 7.664 € um 170 € auf 7.834 € angehoben. Rückwirkend zum 1. Januar 2009 werden die Tarifeckwerte in der Einkommensteuer um 400 € angehoben. Dies geht mit der Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 % auf 14 % einher. Damit diese Entlastungen bei den Arbeitnehmern ankommen und ihre konjunkturelle Wirkung entfalten können, werden die Arbeitgeber verpflichtet, die seit Januar zu viel erhobene Lohnsteuer zu korrigieren.

Ab 2010 wird der Grundfreibetrag erneut um 170 € auf 8.004 € angehoben und eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 € vorgenommen.

Kinderbonus von 100 €

Für das Jahr 2009 erhalten alle Kindergeldberechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 € je Kind, die beim Bezug von Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird. Bei besser verdienenden Eltern, die im Rahmen der Vergleichsrechnungen von den Kinderfreibeträgen profitieren, wird der Kinderbonus bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Freibeträgen verrechnet.

Senkung der Krankenkassenbeiträge

Zum 1. Juli 2009 sinkt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 %. Der Beitragssatz beträgt dann 14,9 %.

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung

Der gesetzliche Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird 6 Monate länger als bisher, also bis Ende 2010, bei 2,8 % festgeschrieben.

Kurzarbeit und Leiharbeit

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in Zukunft die Hälfte der auf die Kurzarbeit entfallenden Sozialbeiträge. Nutzt ein Arbeitnehmer die Kurzarbeit zur Weiterbildung, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die kompletten Sozialbeiträge.

Um bei vorübergehenden Auftragseinbrüchen Arbeitsplätze in der Zeitarbeitsbranche zu erhalten, können Leiharbeitnehmer zukünftig Kurzarbeitergeld beziehen. Diese Maßnahme ist bis Ende 2010 befristet. Werden Leiharbeitnehmer von ihrem früheren Arbeitgeber (Verleiher) wieder eingestellt, können Zuschüsse zur Qualifizierung der Leiharbeitnehmer gewährt werden.

Investitionen und Schuldentilgung

Der Bund investiert selbst bzw. mittelbar über die Kommunen mehrere Milliarden Euro in die Bildung, Infrastruktur und den Klimaschutz. Den Umfang des gesamten Konjunkturpakets 2 beziffert die Bundesregierung auf 50 Milliarden Euro. Um den Bundeshaushalt formal nicht zu belasten, wird in Höhe von 17 Milliarden Euro ein Sondervermögen namens „Investitions- und Tilgungsfonds“ eingerichtet. Im Gesetz werden bereits Tilgungsregeln festgelegt. Die Verbindlichkeiten des Fonds sollen mit Teilen des jährlichen Bundesbankgewinns getilgt werden.



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