Gewerbesteuerliche Doppelbelastung

Gewerbesteuerliche Doppelbelastung durch Teilwertzuschreibungen nach ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung

Die A-GmbH erwarb sämtliche Anteile an einer weiteren GmbH. Letztere hatte in der Vergangenheit ihre Gewinne weitgehend thesauriert. Noch im Anschaffungsjahr der Anteile beschloss die A-GmbH eine Ausschüttung der thesaurierten Gewinne. In ihrem Jahresabschluss desselben Jahres nahm sie auf die Anschaffungskosten der Beteiligung eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung vor. In den nachfolgenden Jahren erfolgten auf Grund guter Ergebnisse wieder Teilwertzuschreibungen.

Für das Anschaffungsjahr der Anteile kürzte die A-GmbH in ihrer Gewerbesteuererklärung den Gewinn um den Beteiligungsertrag und die Teilwertabschreibung. In den folgenden Jahren erhöhte sie ihre Gewinne um die Wertzuschreibungen. Das Finanzamt war der Auffassung, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb im Anschaffungsjahr der Anteile zusätzlich um die ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung zu erhöhen sei.

Der Bundesfinanzhof bestätigte die Richtigkeit der gewerbesteuerlichen Doppelbelastung. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist um Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft zu kürzen. Er ist gleichzeitig um ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen auf diese Beteiligung zu erhöhen. Unabhängig davon führen später auftretende Teilwerterhöhungen einer Beteiligung bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten zu einer Erhöhung des Gewerbeertrags.



Gewerbliche Prägung Gelder aus Spielbanktronc