Insolvenzverwalter sind gewerblich tätig

Insolvenzverwalter sind gewerblich tätig

Die Tätigkeit als Insolvenzverwalter ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln keine freiberufliche Tätigkeit. Ebenso gilt dies für den vorläufigen Insolvenzverwalter und den gerichtlich bestellten Gutachter. Das Gericht entschied, dass ein Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer mit der Tätigkeit als Insolvenzverwalter gewerbliche Einkünfte erzielt. Das Gericht stellt ferner klar, dass eine Tätigkeit als Insolvenzverwalter auch dann keine freiberufliche Tätigkeit ist, wenn die Verwaltertätigkeit weniger als 50 % der Gesamttätigkeit ausmacht.

Anders entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz vor etwa zwei Jahren. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass ein Rechtsanwalt als Verwalter im Insolvenzverfahren Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt.

Zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung muss der Bundesfinanzhof abschließend entscheiden.



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