Kfz Steuer künftig nach CO2 Ausstoß

Kfz-Steuer wird zukünftig nach dem CO2-Ausstoß bemessen

Der Bundestag hat die Reform der Kraftfahrzeugsteuer beschlossen. Für ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Pkw setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Komponenten zusammen.

Die ökologische Komponente orientiert sich an dem CO2-Ausstoß, wobei eine Basismenge steuerfrei bleibt. Die Basismenge beträgt 120 g/km bis zum Jahr 2011, 110 g/km in den Jahren 2012/2013 und 95 g/km ab dem Jahr 2014. Für einen die Basismenge übersteigenden CO2-Ausstoß fallen 2 € je g/km an. Ergänzend wird es einen hubraumbezogenen Sockelbetrag geben. Für Otto-Motoren müssen 2 € je angefangene 100 cm3, für Diesel-Motoren 9,50 € je angefangene 100 cm3 bezahlt werden.

Für Pkw mit Diesel-Motor, die die Euro-6-Abgasnorm erfüllen, gilt in den Jahren 2011-2013 eine befristete Steuerbefreiung von 150 €. Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen worden sind, werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. 2013 soll für diese Fahrzeuge eine Umstellung nach der neuen Systematik erfolgen. Die Einzelheiten stehen jedoch noch nicht fest.



Erbfallkostenpauschbetrag Erwerb, Bebauung und Veräußerung