Liebhaberei bei Einkünften

Liebhaberei bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit kann eine Einkünfterzielungsabsicht fehlen, wenn sich bei einer Totalüberschussprognose kein positives Gesamtergebnis erkennen lässt. Die Frage des Totalüberschusses bei dieser Einkunftsart dürfte zwar äußerst selten gestellt werden, dass es solche Fälle jedoch gibt, zeigt die nachfolgende Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Ein Arbeitnehmer hatte vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht, die zu negativen Einkünften führten. Das Finanzamt erkannte die Verluste nicht an. Zu Recht, wie das Gericht bestätigt hat, wenn bei Aufnahme der Tätigkeit bereits erkennbar wird, dass ein Totalüberschuss nicht erzielt werden kann. Die in diesem Zusammenhang notwendige Prognose hat sich auf das jeweilige Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu beschränken. Ruhebezüge oder etwaige Hinterbliebenenversorgungen sind jedoch mit einzubeziehen. Fiktive weitere Einkünfte aus anderen Beschäftigungsverhältnissen müssen bei einer solchen Prognose außen vor bleiben. Eine fehlende Einkünfteerzielungsabsicht dürfte bei einem Arbeitnehmer die absolute Ausnahme sein.



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