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Voraussetzungen für eine gewerbesteuerfreie Teilbetriebsveräußerung
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs sind einer gewerbesteuerlich begünstigten Teilbetriebsveräußerung enge Grenzen gesetzt. Die in diesem Teilbetrieb ausgeübte Tätigkeit muss endgültig eingestellt werden. Sämtliche dazugehörende wesentliche Betriebsgrundlagen sind in einem einheitlichen Vorgang zu veräußern oder/und zu entnehmen.
Im Fall einer Betriebsaufspaltung sind deshalb nicht nur die zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden GmbH-Anteile zu veräußern/entnehmen, sondern auch das dem Betrieb der GmbH zur Nutzung überlassene Grundstück.
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