Voraussetzungen für die Eigenheimzulage

Voraussetzungen für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

Unbeschränkt steuerpflichtige Personen haben Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn sie vor dem 1.1.2006 mit der Herstellung eines Objekts zur eigenen Nutzung begonnen oder ein solches Objekt angeschafft haben. Auch die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist begünstigt. Dabei muss die Genossenschaft ihren Mitgliedern satzungsmäßig das unwiderrufliche Recht auf Eigentumserwerb der von ihnen genutzten Wohnung einräumen.

Nicht erforderlich ist, dass die Genossenschaft mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwendet oder neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden.

Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.



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