Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung

Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung beim Wechsel eines Landwirts von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Regelbesteuerung

Geht ein Landwirt hinsichtlich der Umsatzsteuer von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Regelbesteuerung über, kann er Vorsteuerbeträge, die auf die Errichtung eines landwirtschaftlich genutzten Gebäudes entfallen und vor dem Wechsel entstanden sind, zeitanteilig geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Vorsteuer erst ab dem Zeitpunkt zu berichtigen ist, ab dem das Gebäude für landwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.

Beispiel:

Der Landwirt beginnt 2007 mit dem Bau eines Stalls, der im Juli 2008 fertiggestellt wird. Für Bauleistungen im Jahr 2007 erhält er Rechnungen, in denen Umsatzsteuer in Höhe von 10.000 € ausgewiesen ist. Zum 1.1.2008 wechselt er von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Regelbesteuerung.

Für 2007 kann er nur die pauschalierte Vorsteuer geltend machen. Für 2008 kann er die Hälfte des Berichtigungsbetrags von 1.000 € (1/10 von 10.000 €) geltend machen, für 2009 den vollen Betrag von 1.000 €.



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