Keine Lohnsteuerpauschalierung

Keine Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen mit geschlossenem Teilnehmerkreis

Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Betriebsveranstaltung gehören nicht zum Arbeitslohn, wenn die Freigrenze von 110,00 € eingehalten wird. Überschreiten solche Aufwendungen die Freigrenze, können sie pauschal mit 25 % versteuert werden. Dass die Pauschalierung an feste Bedingungen geknüpft ist, zeigt der nachfolgend geschilderte Fall:

Eine partnerschaftlich organisierte, international tätige Beratungsgesellschaft hatte Veranstaltungen organisiert, zu denen die Partner und deren Ehegatten eingeladen waren. Die Gesellschaft versteuerte die den Partnern (Arbeitnehmer) zugeflossenen geldwerten Vorteile pauschal mit 25 %. Zu Unrecht, wie das Finanzamt festgestellt hat.

Der Bundesfinanzhof folgte der Auffassung des Finanzamts. Die Voraussetzungen für eine Lohnsteuerpauschalierung sind nur dann erfüllt, wenn die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offen steht. Die Beschränkung auf einen begrenzten Teilnehmerkreis hindert eine Pauschalierung der Lohnsteuer. Folglich sind die anteiligen Zuwendungen bei den teilnehmenden Personen individuell zu besteuern. Ab 01.01.2007 besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer Pauschalierung mit 30 %.



Deutsches Unfallversicherungssystem Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten