Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung

Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung weiter zulässig

Gewerbesteuer, die für Veranlagungszeiträume festgesetzt wird, die nach dem 31.12.2007 enden und darauf entfallende Nebenleistungen sind nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass in der Steuerbilanz weiterhin eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden ist. Dabei ist die 5/6-Methode nicht mehr anzuwenden.

Während die Gewerbesteuer dem Gewinn außerhalb der Bilanz wieder zuzurechnen ist, mindert die Rückstellung insbesondere das maßgebliche Betriebsvermögen, das z. B. für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags wichtig ist.



Überschüsse aus Pfennigbasar Kein Betriebsausgabenabzug