Umlagezahlungen als Zusatzlohn

Umlagezahlungen an Zusatzver- sorgungseinrichtung als Arbeitslohn

Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) führen im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn. Dies ist nach Aussage des Bundesfinanzhofs immer dann der Fall, wenn sich nach den getroffenen Vereinbarungen aus den Zahlungen für den Arbeitnehmer ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch ergibt. In dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte ein Krankenhaus auf tarifvertraglicher Grundlage eine Zusatzversorgung durch Gruppenversicherung bei der VBL abgeschlossen. Zur Finanzierung der Zusatzversorgung wurden Umlagen in prozentualer Höhe des steuerpflichtigen Entgelts an die VBL abgeführt. Der Arbeitgeber ging von steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen aus und ließ diese Aufwendungen unversteuert. Das Gericht verneinte eine Steuerbefreiung. Die tarifvertragliche Vereinbarung stellt keine gesetzliche Verpflichtung im Sinne der Befreiungsvorschrift dar. Auch handelt es sich nicht um eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung, die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung wäre.



Auszahlung eines Versorgungsguthabens Guter Glaube beim Vorsteuerabzug