Änderung bei den Identifikationsnummern

Die Steuer-Identifikationsnummer bzw. die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist bei vorgeschriebenen Anträgen, Erklärungen oder Datenübermittlungen nun auch von Dritten zu verwenden.

Wird die Identifikationsnummer wie z. B. im ELStAM-Verfahren und beim Kapitalertragsteuer-Abzug mehrfach benötigt, ist diese nicht jedes Mal neu zu erheben. Bei wirtschaftlich verbundenen Unternehmen wird die Zuordnung der Wirtschafts-Identifikationsnummer durch die Speicherung eines zusätzlichen fünfstelligen Unterscheidungsmerkmals ermöglicht.



Änderungen bei der Basisrente Jahressteuergesetz 2015