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Die Steuer-Identifikationsnummer bzw. die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist bei vorgeschriebenen Anträgen, Erklärungen oder Datenübermittlungen nun auch von Dritten zu verwenden.
Wird die Identifikationsnummer wie z. B. im ELStAM-Verfahren und beim Kapitalertragsteuer-Abzug mehrfach benötigt, ist diese nicht jedes Mal neu zu erheben. Bei wirtschaftlich verbundenen Unternehmen wird die Zuordnung der Wirtschafts-Identifikationsnummer durch die Speicherung eines zusätzlichen fünfstelligen Unterscheidungsmerkmals ermöglicht.
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