Änderungen bei der Basisrente

Wie bei der Riester-Rente ist nun auch bei der Basisrente und bei Kleinbetragsrenten alternativ zur monatlichen Auszahlung eine zusammengefasste jährliche Auszahlung möglich.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, einem Versorgungswerk oder einer privaten Basisrente können ab 2015 bis zum Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (2015: 22.172 €) abgezogen werden.





Korrektur widerstreitender Steueranrechnungen Änderung bei den Identifikationsnummern