Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bestimmte Leistungen des Arbeitgebers, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, sind ab dem Veranlagungszeitraum 2015 steuerfrei. Dabei handelt es sich zum einen um Vermittlungs- und Beratungsleistungen durch ein vom Arbeitgeber beauftragtes Dienstleistungsunternehmen, das den Arbeitnehmer hinsichtlich der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder hierfür Betreuungspersonen vermittelt. Daneben kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auch bestimmte Betreuungskosten, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen und die den üblicherweise erforderlichen regelmäßigen Betreuungsbedarf übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 600 € pro Jahr ersetzen.



Bekämpfung der Geldwäsche