Monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Vorratsgesellschaften
Bei Übernahme einer Vorratsgesellschaft oder eines Firmenmantels besteht seit 01.01.2015 im Jahr der Übernahme und im folgenden Jahr die Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
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