Monatliche Abgabe von USt-Voranmeldungen

Monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Vorratsgesellschaften

Bei Übernahme einer Vorratsgesellschaft oder eines Firmenmantels besteht seit 01.01.2015 im Jahr der Übernahme und im folgenden Jahr die Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.



Steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen Steuerfreiheit für INVEST-Zuschuss