Steuerfreiheit für INVEST-Zuschuss

Der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, der im Mai 2013 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital eingeführt wurde, wird steuerfrei gestellt. Business Angels erhalten danach für ihre Investments in nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften einen Zuschuss von 20 % der investierten Summe. Erfasst sind nur Investitionen zwischen 10.000 € und 250.000 €. Die Regelung soll mehr privates Beteiligungskapital als bislang mobilisieren. Die Steuerbefreiung ist notwendig, damit der Zuschuss nicht durch eine Besteuerung teilweise wirkungslos wird.



Monatliche Abgabe von USt-Voranmeldungen Nachträglich vorgelegte Freistellungsaufträge