Übernachtungen im Ausland

Kein Anspruch auf Pauschalen für Übernachtungen im Ausland bei vollständiger Übernahme der Kosten durch Arbeitgeber

Sind bei Übernachtungen eines Arbeitnehmers im Ausland die tatsächlichen Kosten niedriger als die Übernachtungspauschalen nach den Lohnsteuer-Richtlinien, können die Differenzbeträge nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten in voller Höhe erstattet. Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass der Arbeitnehmer in solchen Fällen gar nicht belastet sei und der Ansatz von Pauschalen zu einer unzutreffenden Besteuerung führen würde.



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