Veränderungen in der Tarifstruktur ab 2010

Ab dem 1. 1. 2010 geltend die folgenden Änderungen der Tarifstruktur:

Erhöhung des Grundfreibetrags auf € 8.004 (2009 = € 7.834)

Senkung des Eingangssteuersatzes auf 14 % (bisher 15 %)

Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um weitere € 330

Spitzensteuersatz von 42 % wirkt erst ab einem zu versteuernden Einkommen von € 52.882 (bisher € 52.552)

Reichensteuer mit 45 % bei einem um € 330 höheren Tarifeckwert





Unternehmenssteuer - Verluste/Zinsschranke Verlagerung der Buchführung ins Ausland