Unternehmenssteuer - Verluste/Zinsschranke

Änderungen bei der Unternehmenssteuer

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums sieht vor, dass bei Übernahmen von Firmen Verluste besser genutzt werden können. Außerdem soll die Zinsschranke, die den Steuerabzug von Zinskosten eingrenzt, gelockert werden. Die höhere Freigrenze soll 3 Mio. Euro betragen.



Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten Veränderungen in der Tarifstruktur ab 2010