Künstlersozialversicherung

Aufgrund des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind Unternehmen wie Verlage oder Galerien, die in ihrem Geschäftsfeld künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen, aber auch Unternehmen, die Veranstaltungen oder Betriebsfeiern mit Künstlern durchführen abgabepflichtig. Dazu zählen aber auch alle Unternehmen, wenn sie regelmäßig selbständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens in Anspruch nehmen und beabsichtigen, Einnahmen zu erzielen.

Der Abgabesatz wird zum Beginn des Jahres 2010 von 4,4 % auf 3,9 % in 2009 gesenkt.



Kindergeld/Kinderfreibetrag Liste der vorläufigen Steuerfestsetzung