Einkunftsgrenzen

beim Kindergeld-/freibetrag/Unterhaltszahlungen

An dem 1. 1. 2010 wird die schädliche Einkunftsgrenze beim Kindergeld jeweils dem geltenden Grundfreibetrag angepasst, d.h. sie steigt im ersten Schritt von € 7.680 auf € 8.004. Im gleichen Zuge gelten als Höchstgrenze für Unterhaltszahlungen die gleichen Beträge.



Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen Entfernungspauschale