Haushaltsnahe Dienstleistungen

Tabellarische Übersicht zu haushaltsnahen Dienstleistungen

Art derbegünstigten Tätigkeit   Abzugshöchstbetrag ab 2009  
   
Haushaltshilfe bei geringfügiger Beschäftigung   20 % der Aufwendungen, höchstens € 510 jährlich  
   
Haushaltsnahe Dienstleistungen;
Haushaltsnahe Pflegeleistungen;
Betreuungsleistung  
20 % der gesamten begünstigten Aufwendungen,
höchstens € 4.000 jährlich  
   
Handwerkerleistungen  20 % der Kosten ohne Material, höchstens € 1.200  




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