Besteuerung der Renten

Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Identifikationsnummer ist es den Rentenversicherungsträgern nunmehr möglich, dass die Rentenbezugsmitteilungen für die Jahre 2005 bis 2008 an die Finanzämter übermittelt werden können. Man geht davon aus, dass ca. 120 Millionen solcher Mitteilungen übersandt werden.

Alle diejenigen, die nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Witwen- oder Witwerrente) beziehen und daneben keine weiteren Einkünfte – auch keine Betriebsrenten oder Rente aus privaten Versicherungsverträgen – haben, müssen im Regelfall auch künftig auf ihre Rente keine Steuern zahlen. Bei einer eventuell geforderten Veranlagung können dann aber z.B. die Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden, außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Behindertenpauschbetrag) sowie haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.



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