Betriebliche Gesundheitsförderung

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern für betriebliche Gesundheitsförderung jährlich bis zu € 500 je Arbeitnehmer steuerfrei zuwenden. Darunter fallen z.B. Kurse für Rückenschule, gesunde Ernährung, Suchprävention, Stressbewältigung. Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio.



Besteuerung der Renten Betriebliche Nutzung beim Kraftfahrzeug