Abgeltungssteuer (Verluste aus Aktien)

Aktien, die nach dem 31. 12. 2008 angeschafft wurden und Verluste verursachten, werden von den Banken automatisch vorgetragen. Ein Verlustausgleich zwischen den Konten und Depots von Ehegatten bzw. unterschiedlichen Banken erfolgt nicht. Eine solche Verrechnung kann nur im Wege der Veranlagung erfolgen. Dazu muss der Anleger unwiderruflich bis zum 15. 12. 2009 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen. Ein Verlustvortrag durch die Bank entfällt dadurch.



Abgeltungssteuer Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen