Geltendmachung von Altverlusten

Altverluste sind Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Grundstücksveräußerungen, die bis Ende 2008 entstanden ist. Die Altverluste können, sofern sie nicht zuvor mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden, bis zum Ende des Veranlagungszeitraum 2013 von positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, allerdings nur mit Gewinnen aus Wertpapierveräußerungen, nicht mit laufenden Kapitalerträgen (z.B. Dividenden, Zinsen) verrechnet werden.



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