Geplante Änderungen bei Erbschaftssteuer

Aus dem Kabinettsbeschluss der neuen Bundesregierung für ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung Unternehmenserben bei der Erbschaftsteuer weiter entlasten. So werden die Anforderungen an den Erhalt von Arbeitsplätzen deutlich gesenkt: Ein Firmenerbe muss die Lohnsumme künftig nur noch fünf statt sieben Jahre bei mindestens 80 % des Anfangsniveaus halten, um eine Begünstigung zu erhalten. Diese besteht darin, dass nur 15 % des Firmenwerts unter die Erbschaftsteuer fallen.

Ganz steuerfrei bleibt der Betriebserbe, wenn der Betrieb sieben Jahre lang fortgeführt und die Lohnsumme im Durchschnitt der Jahre gehalten wird. Für Betriebe mit weniger als 20 Arbeitnehmern soll die Lohnsummen-Regel ab 2010 nicht mehr gelten.

Außerdem sollen die Erbschaftsteuersätze für Geschwister gesenkt werden; sie betragen – abhängig von der Höhe der Erbschaft – nicht mehr 30 bis 50 %, wie auch bei Nichtverwandten, sondern 15 bis 43 %.



Geltendmachung von Altverlusten Geringwertige Wirtschaftsgüter 2009/2010