Geschenke für Geschäftsfreunde

Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sind (z.B. Kunden, Geschäftspartner) dürfen als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn die Kosten der Gegenstände pro Empfänger und Jahr € 35 netto nicht übersteigen. Ist der Betrag höher oder werden an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr mehrere Geschenke zugewendet, deren Gesamtkosten € 35 übersteigen, entfällt die steuerliche Abzugsmöglichkeit in vollem Umfange.

Der Zuwendende darf aber Aufwendungen von bis zu € 10.000 im Jahr pro Empfänger mit einem Pauschalsteuersatz von 30 % versteuern. Er hat dann den Empfänger von der Steuerübernahme zu unterrichten. Der Aufwand stellt jedoch keine Betriebsausgabe dar.



Geschenke an Arbeitnehmer Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuern