Geschenke an Arbeitnehmer

Wendet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer neben den üblichen Zuwendungen auch ein Geschenk zu, so kann er eine besondere Pauschalbesteuerung nutzen. Geschenke an Mitarbeiter können danach bis zu einer Höhe von € 10.000 pro Jahr bzw. pro Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mit 30 % pauschal besteuert werden. Sie sind jedoch sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber kann die Aufwendungen für seine Arbeitnehmer als Betriebsausgabe ansetzen.



Geringwertige Wirtschaftsgüter 2009/2010 Geschenke für Geschäftsfreunde