Neue Verpflichtung

für Arbeitgeber bei der Sozialversicherung (ELENA)

Aufgrund des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweise vom 28.03.2009 werden Arbeitgeber ab dem 01.01.2010 verpflichtet, die Entgeltbescheinigungen ihrer Beschäftigten auf elektronischem Wege an die Sozialversicherungsträger weiterzuleiten. Dies gilt auch dann, in denen Entgelt nicht gezahlt wird, das Arbeitsverhältnis aber weiter besteht.

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf der Gehaltsabrechnung darauf hinzuweisen, dass Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt wurden und dass sein Auskunftsrecht gegenüber dieser zentralen Stelle besteht. In welcher Form dies geschieht, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.



Neue Größenklassen für Kapitalgesellschaften Neues Bilanzrecht ab 01.01.2010