Neue Größenklassen für Kapitalgesellschaften

Durch das Bilanzrechtsreformgesetz sind die Schwellenwerte für die Einteilung der Kapitalgesellschaften in Größenklassen – klein, mittelgroß und groß wie folgt erhöht worden.

Wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen   mindestens zwei der folgenden Merkmale zutreffen   mindestens zwei der folgenden Merkmale zutreffen   mindestens zwei der folgenden Merkmale zutreffen  
Zuordnung  Umsatzerlöse
in Mio. Euro
 
Bilanzsumme
in Mio. Euro
 
Arbeitnehmer 
kleine Kapitalgesellschaft   ≤ 9,68   ≤ 4,84   ≤ 50 
mittlere Kapitalgesellschaft   ≤  38,5  ≤  19,25  ≤  250 
große Kapitalgesellschaft   >  38,5  >  19,25  >  250 


Die neuen Schwellenwerte gelten erstmalig für Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2007 beginnen, in den meisten Fällen also erstmals für den Jahresabschluss zum 31. 12. 2008. Es ist dann zum 31. 12. 2008 anhand der neuen, erhöhten Schwellenwerte zu prüfen, ob an den zwei vorangegangenen Abschlussstichtagen zum 31. 12. 2007 und 31. 12. 2006 die bereits erhöhten Schwellenwerte überschritten worden sind.



Liste der vorläufigen Steuerfestsetzung Neue Verpflichtung