Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten

Auf Antrag kann das Finanzamt gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als € 250.000 betragen hat, die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten Entgelten, sondern nach vereinnahmten Entgelten berechnet, sog. Istversteuerung. Durch das Bürokratieabbaugesetz wurde ab dem 1. 7. 2009 der vorgenannte Betrag auf € 500.000 erhöht. Diese Regelung gilt bis zum 31. 12. 2011.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Die Genehmigung der Istversteuerung wird nur für Umsätze erteilt, die nach dem 30. 6. 2009 ausgeführt werden. Ein rückwirkender Wechsel für Voranmeldungszeiträume, die vor dem 1. 7. 2009 enden, ist nicht möglich.

Hinsichtlich des maßgeblichen Gesamtumsatzes wird ausschließlich auf den Umsatz des Kalenderjahres 2008 abgestellt, der für eine Genehmigung der Istversteuerung nach der Neuregelung nicht mehr als € 500.000 betragen darf. Der im ersten Halbjahr des Jahres 2009 erzielte Gesamtumsatz bleibt außer Ansatz.





Übernachtungsumsätze Unternehmenssteuer - Verluste/Zinsschranke