Übernachtungsumsätze

Ermäßigter Steuersatz für Übernachtungsumsätze

Durch das Sofortprogramm der neuen Bundesregierung (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) wird ab dem 1. 1. 2010 der Steuersatz für Übernachtungsumsätze von 19 % auf 7 %, also um 12 % ermäßigt. Ob allerdings diese Vergünstigung der Hotelkosten an die Gäste weitergegeben wird, ist fraglich, denn anders als in Frankreich müssen die hiesigen Hoteliers sich nicht verpflichten, die Preise zu senken bzw. mehr Personal einzustellen.



Sonderausgabenabzugsmöglichkeit 2009 Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten