Ordnungsgemäße Rechnung

Weitere Voraussetzungen

Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie strenge Anforderungen erfüllen. Wichtig ist Leistungsbeschreibung in der Rechnung, d.h. die Rechnung muss Angaben enthalten, welche die eindeutige Identifizierung der abgerechneten Leistung aufzeigt und diese Angaben müssen leicht nachprüfbar sein.

Weiterhin muss zwingend in einer Rechnung der Zeitpunkt der Lieferung angegeben sein, auch wenn er mit dem Ausstellungsdatum identisch ist. Mit seinem Urteil vom 17. 12. 2008 hat der BFH es als erforderlich gehalten, weil dies dem Gemeinschaftsrecht entspricht und weil andernfalls für das Finanzamt der Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer und des Rechts auf Vorsteuerabzug nicht überprüfbar ist.



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