Pendlerpauschale

Infolge der Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Wirkung vom 1. Januar 2007 sind mehrere finanzgerichtliche Verfahren geführt worden, die zu widersprechenden Urteilen geführt haben. Nachdem zwei Finanzgerichte diese Frage dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt haben, teilt auch der Bundesfinanzhof die Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit.

Betroffene Steuerzahler müssen bis zur Entscheidung des BVerfG folgendes beachten:

Die Beantragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2007 ist nur noch bis 30. 11. 2007 möglich, allerdings nur noch sinnvoll, wenn die Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmerpauschbetrag von € 920 übersteigen.

In der Einkommensteuererklärung 2007 sollte die Entfernungspauschale ab dem 1. Kilometer geltend gemacht werden. Einkommensteuerbescheide ab 2007 werden von Amts wegen für vorläufig erklärt, bis eine endgültige Entscheidung des BVerfG vorliegt, es ist somit ein Einspruch gegen den Steuerbescheid nicht erforderlich. Der Steuerbescheid bleibt dann bis zu der Entscheidung des BVerfG insoweit „offen“.

Sollte das BVerfG die gesetzliche Regelung bestätigen, werden die „offenen“ Steuerbescheide in diesem Punkt für endgültig erklärt, bei einer vorheriger Eintragung bzw. Gewährung eines Freibetrags kommt es ggfls. zu einer Steuernachzahlung und einer zusätzlichen Zinsbelastung von 0,5 % pro Monat.





Offenlegung der Jahresabschlüsse Reichensteuer auch für Gewerbetreibende und Freibe