Offenlegung der Jahresabschlüsse

Die Handelsregister, ebenso die Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind seit dem 1. 1. 2007 auf elektronischen Betrieb umgestellt. Alle offenlegungspflichtigen Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse – beginnend mit dem Abschlussjahr 2006 – beim elektronischen Bundesanzeiger im Internet veröffentlichen. Versäumnisse werden mit einem Bußgeld von bis zu € 25.000 belegt. Die Jahresabschlüsse 2006 müssen (außer bei den kapitalmarktorientierten Unternehmen) bis zum 31. 12. 2007 eingereicht werden. So regelt es das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaft- sowie das Unternehmensregister, kurz EHUG.

Die Übermittlung der Abschlussdaten kann über das Internetportal des elektronischen Bundesanzeigers (www.ebundesanzeiger.de) erfolgen. Es bietet sich für die Kanzleien, die mit dem Rechenzentrum DATEV arbeiten, an, die Daten über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen über die DATEV einzureichen.

Der Bundesanzeiger stellt dem Unternehmen eine Gebühr zur Offenlegung des Jahresabschlusses in Rechnung; diese orientiert sich an der Art der Einreichung, entweder Papier oder unterschiedliche Dateiformate und der Anzahl eingereichter Zeichen. Die Gebühren des elektronischen Bundesanzeigers betragen bei der Übermittlung im XML-, bzw. XBRL-Format bei

kleinen Kapitalgesellschaften € 50,00

mittelgroßen Kapitalgesellschaften € 70,00

großen Kapitalgesellschaften ab ca. € 215,00



Hinweis: Kleine Kapitalgesellschaften haben lediglich nur die Bilanz (in verkürzter Form) und den Anhang einzureichen.



Neuregelung für Altbestände und Restguthaben aus d Pendlerpauschale