Reichensteuer auch für Gewerbetreibende und Freibe

Der Spitzensteuersatz für Bezieher hoher Einkommen ist bereits ab dem Jahr 2007 auf 45 % angehoben worden (sog. Reichensteuer). Betroffen sind Einkünfte von € 250.000 bzw. € 500.000 bei Verheirateten.

Von der Erhöhung ausgenommen waren bisher die sog. Gewinneinkünfte. Ab 2008 beträgt der Spitzensteuersatz auch für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit ebenfalls 45 %.



Pendlerpauschale Rettung des Hausbankenprinzips