Kindergeld/Kinderfreibeträge

Eltern eines volljährigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, stehen Kindergeld und die übrigen Steuervergünstigungen zu, wenn es

für einen Beruf ausgebildet wird,

sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet oder

eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.



Es gibt allerdings eine Übergangsregelung, die dafür sorgt, dass erstmals der Geburtsjahrgang 1983, derin 2008 das 25. Lebensjahr vollendet, voll betroffen ist. Die Geburtsjahrgänge 1980 und 1981 bleiben noch von der Kürzung verschont. Für Kinder des Geburtsjahrganges 1982 erfolgt nun eine Herabsetzungauf die Vollendung des 26. Lebensjahres, so dass bei Ihnen der Kindergeldbezug spätestens in 2008 ausläuft. Außerdem dürfen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als € 7.680 jährlich betragen.Ist das Kind Arbeitnehmer, sind die vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zurSozialversicherung von den Einkünften abzuziehen. Bei einem Beamtenanwärter sind auch die Beiträgezur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bzw. um die unvermeidbaren Beiträge zur privatenKrankenversicherung zu mindern.



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