Möglichkeiten der Gewinnverlagerung

Alljährlich wiederkehrende Standardmaßnahmen zur Einkünfteverlagerung sind:

Vorziehen von betrieblichen Aufwendungen (z.B. Reparaturen- und Instandsetzungsmaßnahmen, Werbemaßnahmen, Zahlung von Tantiemen und Gratifikationen an Mitarbeiter)

Vorauszahlung von privaten und/oder - bei Einnahmen-Überschussrechnern (§ 4 Abs. 3 EStG) – betrieblichen Ausgaben:

bei Vorauszahlung von Mieten, Pachten

Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter bis € 410 mit Sofortabschreibung (letztmalig bis 31. 12. 2007, ab 1. 1. 2008 Herabsetzung der GWG-Grenze auf € 150

Inanspruchnahme der degressiven Afa bei beweglichen Wirtschaftsgütern

Vornahme von Teilwertabschreibungen

Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Hinausschieben der Gewinnrealisierung durch Verlagerung der Leistungsvollendung bzw. - bei Einnahmen-Überschussrechnern - der Rechnungserteilung auf das Folgejahr



Hinweis: Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz ist die Möglichkeit der Gewinnglättung durch Bildung von Ansparrücklagen nach § 7 g Abs. 3 EStG bzw. der Vornahme von Ansparabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG ab dem 1. 1. 2007 entfallen.



Möglichkeiten beim Spendenabzug Neuerungen bei der Einkommensteuer