Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – kurz BilMoG – sollen Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand entlastet werden. Die geplanten Maßnahmen sollen zu einer Senkung der Gesamtkosten für Buchführung, Abschlussaufstellung, -prüfung und -offenlegung führen, außerdem soll den Unternehmen der Druck genommen werden, die internationalen Rechnungslegungsstandards anwenden zu müssen.

Das Gesetz sollte zum 1. Januar 2009 in Kraft treten; allerdings kann der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr eingehalten werden, so dass mit der Verabschiedung des Gesetzes im Frühjahr 2009 zu rechnen ist, so dass es wahrscheinlich gilt, dass es für Jahresabschlüsse geltend wird, die nach dem 31. 12. 2009 beginnen.



Berücksichtigung von sozialschwachen Familien Eigenheimzulage/Riesterförderung/Wohn-Riester