Kfz-Steuer

Für Pkw mit Erstzulassung ab 05.11.2008 bis zum 30.06.2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für 1 Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2 - Basis aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf 2 Jahre ab Erstzulassung. Nach dem derzeitigen Stand endet die Kfz-Steuerbefreiung in jedem Fall am 31.12.2010.



Investitionsabzugsbetrag Kinderbetreuungskosten