Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Seit dem 1. November 2008 kann eine „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“ (kurz UG) genannt, gegründet werden. Die UG ist eine GmbH, die in ihrer Firma die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen muss.

Die wesentlichen Merkmale der UG sind:

Stammkapital € 1 - € 24.999

Satzung in notarieller Form

Mindestinhalt: Form, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals, Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile

Verwendung eines vereinfachten Musterprotokolls, zulässig bei bis zu 3 Gründungsgesellschaftern und 1 Geschäftsführer

Nur Bargründung zulässig

Bareinlage muss voll eingezahlt sein

Bildung einer gesetzlichen Rücklage, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist



Rücklage darf nur dann verwandt werden:

für eine Stammkapital-Erhöhung

zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags

zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr



Wird das Stammkapital auf mindestens € 25.000 erhöht:

entfällt die Rücklagepflicht

kann die Gesellschaft als GmbH firmieren, muss es aber nicht.



Nimmt die UG später an einer Stammkapitalerhöhung durch Umwandlung der gesetzlichen Rücklage in Stammkapital vor, so führt dies beim Gesellschafter weder zu einem Zufluss von Dividenden noch zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten auf die Beteiligung an der UG.



Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne Vorabausschüttungen in 2008