Vorabausschüttungen in 2008

Für Ausschüttungen von Gewinnen des Jahres 2008 ergeben sich Unterschiede, wenn die Gewinne vorab ausgeschüttet werden. Wegen des bereits seit 2008 geltenden niedrigeren Körperschaftsteuersatzes von 15 % (insgesamt 15 % Körperschaftsteuer + SolZ + Gewerbesteuer bei Hebesatz von 400 %) beträgt die Gesamtbelastung 29,8 %. Die Belastung beim Anteilseigner richtet sich im Fall der Vorabausschüttung noch nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren, so dass letztlich die Belastung vom individuellen Steuersatz abhängt.


  Ausschüttung 2008
35 % ESt-Satz  
Ausschüttung 2008
45 % ESt-Satz  
Ausschüttung 2009 
Gewinn vor Steuern  100.000 €  100.000 €  100.000 € 
Körperschaftsteuer  15.000 €  15.000 €  15.000 € 
SolZ  825 €  825 €  825 € 
Gewerbesteuer  14.000 €  14.000 €  14.000 € 
Höhe der Dividende  70.175 €  70.175 €  70.175 € 
Einkommensteuer  12.2281 €  15.789 €  17.543 € 
SolZ  675 €  868 €   964 €  
Gesamtbelastung in %  42,78 %  46,48 %  48,33 % 


Bei Vorabausschüttungen in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht ist darauf zu achten, dass die Zahlung unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Jahresüberschusses der GmbH steht. Voraussetzung für eine Vorabausschüttung ist insbesondere

eine Beschlussfassung der Gesellschafter

die Erwartung eines entsprechenden Jahresüberschusses und

es darf kein Verstoß gegen § 30 GmbHG vorliegen, d.h. die Auszahlung muss aus dem Gesellschaftsvermögen erfolgen, es darf keinesfalls das Stammkapital beeinträchtigt werden.





Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Zinsschranke