Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester

Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester für die Pflegeversicherung unterliegt der Umsatzsteuer

Einnahmen einer Krankenschwester aus Gutachten, die sie für Zwecke der Pflegeversicherung über Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit von Versicherten erstellt, sind umsatzsteuerpflichtig.

Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Umsätze sind auch nicht umsatzsteuerfrei, wenn die Krankenschwester im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung tätig wird. Die Umsatzsteuerpflicht entfällt nur, wenn die Krankenschwester Kleinunternehmerin ist.



Inanspruchnahme eines Gesellschafters Gewinne aus gemischter Tätigkeit