Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Keine Versteuerung des Nutzungsvorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Dienstfahrzeug bei Vorlage einer Jahres-Bahnfahrkarte

Der Arbeitgeber stellte seinem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Der daraus resultierende geldwerte Vorteil wurde bei ihm lohnsteuerlich erfasst. Ein weiterer Zuschlag für die mögliche Nutzung des Fahrzeugs für die Fahrten zwischen der Wohnung und seiner Arbeitsstätte wurde nicht vorgenommen. Von Seiten des Arbeitnehmers wurde diese Handhabung damit begründet, dass er das Fahrzeug nicht für solche Fahrten nutze. Zum Beweis legte er für die entsprechende Strecke seine Jahres-Bahnfahrkarte vor.

Das Finanzamt folgte dieser Argumentation nicht. Für die Versteuerung eines Nutzungsvorteils für die Fahrten zwischen der Wohnung eines Arbeitnehmers und seiner Arbeitsstätte reiche es aus, dass er das Dienstfahrzeug für diese Fahrten nutzen könne. Auf die tatsächliche Nutzung komme es nicht an.

Dieser Auffassung ist der Bundesfinanzhof nicht gefolgt. Der aus der Nutzung eines Dienstfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte resultierende Vorteil ist nur bei tatsächlicher Nutzung des Fahrzeugs für diese Strecken zu versteuern. Die Höhe richtet sich nach dem Nutzungsumfang für diese Fahrten.

Grundsätzlich ist von der Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auszugehen. Der Anscheinsbeweis kann allerdings, wie hier durch die Vorlage einer Jahres-Bahnfahrkarte, entkräftet werden.



Abschluss eines Grundstückskaufvertrags Nachweis einer steuerfreien Ausfuhrlieferung