Steuerfreie Fahrtkostenvergütung

Steuerfreie Fahrtkostenvergütung für politische Mandatsträger

Pauschale Reisekostenvergütungen an einen politischen Mandatsträger können auch dann steuerbefreit sein, wenn dem Finanzamt kein Einzelnachweis vorgelegt wird. Dies macht folgender Fall deutlich:

Ein Kreistagsabgeordneter erhielt neben sonstigen steuerfreien Aufwandsentschädigungen eine monatlich gleich bleibende Fahrtkostenpauschale. Das Finanzamt war der Auffassung, dass Voraussetzung für die Steuerbefreiung auch ein entsprechender Einzelnachweis der tatsächlichen Fahrtkosten sei.

Dem hat der Bundesfinanzhof widersprochen. Steuerfreie Kostenerstattungen sollen zur Abgeltung eines Aufwands dienen, der als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar ist. Da der Abgeordnete steuerpflichtige Einnahmen erzielte, sah das Gericht diese Voraussetzung als erfüllt an. Einen Einzelnachweis von Fahrtkosten hielt das Gericht für nicht erforderlich, da das dem Vereinfachungszweck der Pauschale widerspreche.



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