Verlustvortrag

Verlustvortrag kann trotz rechtskräftigem Einkommensteuerbescheid festgestellt werden

Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer 2001 eines Piloten erklärungsgemäß auf 0 DM fest. Nach Rechtskraft des Bescheids machte der Pilot noch im Jahr 2001 angefallene Aufwendungen für seine Pilotenausbildung als Werbungskosten geltend. Hierdurch wurden die Einkünfte insgesamt negativ und er beantragte einen Verlustvortragsbescheid. Das Finanzamt lehnte dies ab, weil der Einkommensteuerbescheid bereits rechtskräftig war.

Der Bundesfinanzhof folgte unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung dem Antrag des Piloten. Das Finanzamt muss jetzt einen Verlustvortragsbescheid zum 31.12.2001 erlassen, so dass der Verlust seine Einkommensteuerbelastung 2002 mindert.



Änderung der Bemessungsgrundlage Unlösbar miteinander verknüpfte Leistungspakete