Änderung der Bemessungsgrundlage

Voraussetzungen der Änderung der Bemessungsgrundlage

Der Bundesfinanzhof hat unter Hinweis auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer erst in dem Zeitraum ändert, in dem das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird.

Bisher war die Bemessungsgrundlage in dem Zeitraum zu ändern, in dem die Vereinbarung über die Herabsetzung z. B. eines Kaufpreises geschlossen wurde.



Nachweis einer steuerfreien Ausfuhrlieferung Verlustvortrag