Degressive AfA auf Gebäude

Degressive AfA soll nunmehr auch für Gebäude, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind, in Anspruch genommen werden können. Dies gilt auf Antrag auch für Veranlagungszeiträume vor 2010, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind.



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