Mitarbeiterbeteiligung

Derzeit gibt es eine steuer- und sozialversicherungsfreie Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen von 360 € nur, wenn die Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen zusätzlich zu ohnehin geschuldeten Leistungen gewährt und nicht auf bestehende oder künftige Lohnansprüche angerechnet werden.

Nun soll die Steuerbefreiung rückwirkend ab dem 2. April 2009 auch auf Entgeltumwandlungen ausgeweitet werden. Damit wird sichergestellt, dass die Steuerförderung auch für 2009 bei einer Entgeltumwandlung gewährt wird.Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist lediglich, dass die Förderung zumindest allen Arbeitnehmern offen steht, die mindestens ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind.




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